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!!! Neue Öffnungszeiten Sommer !!! |
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Öffnungszeiten: Montag-Freitag von 9.00-13.00 und von 14.30-18.00 Samtag von 9.00-13.00 Uhr Sonntags und Feiertage nur Schautag ohne Beratung und Verkauf |
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Tüvabnahme jede Woche Freitag Gasabnahme jeden Tag |
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Wärmetauscher Austauschpflicht nach 30 JahrenIn unserem Blogbeitrag von September 2012 haben wir davon berichtet, dass die bis dato 10-jährige Austauschpflicht für Wärmetauscher in Truma Flüssiggasheizungen auf 30 Jahre erweitert wurde. Die gesetzliche Austauschpflicht nach 30 Jahren gilt generell nur für Heizungen und Abgasrohre, die sich in einem in Deutschland zugelassenen Kraftfahrzeug (Reisemobil/LKW) befinden. Für Truma Flüssiggasheizungen und Abgasrohre besteht die Regelung ausschliesslich für Kraftfahrzeuge, die gemäߟ der TA 27 (technische Anforderung) vom 19. März 1993 bis 31.12.2005 eine Bauartgenehmigung erhalten haben. Die TA 27 wurde ab dem 01.01.2006 durch die EU-Heizgeräterichtlinie (E1 Kennung) abgelöst. Die gesetzliche Austauschpflicht entfällt somit für Geräte mit Fertigungsdatum nach diesem Stichtag. Erstmalig tritt die Austauschpflicht nun im Jahr 2023 für Heizungen und Abgasrohre aus dem Jahr 1993 in Kraft, welche ab 19. März 1993 gefertigt und in einem Kraftfahrzeug installiert sind. Zeitpunkt des nötigen Austausches: Produktionsjahr + 30 Jahre; Beispiel: E2400-96035282 von Baujahr 96 bis muss 2026 ausgetauscht werden TRUMA Flüssiggasheizungen der Baujahre 1993 bis einschließlich 2005, beginnend mit den Serien/Fabriknummern 93078001 bis 99365999 und Serien/Fabriknummern von 11001001 bis 16365999, sind betroffen. Anhand der Tabelle findest Du heraus, ob Dein Gerät (jetzt oder später) von der Austauschpflicht betroffen ist ( und welches Gerät ggf. alternativ eingebaut werden kann):
Heizgerät Typ Fertigungsjahr von bis Fabrik/Serien-nummern betroffen Austauschvariante(n) Trumatic C 3400 1994- 1997 alle Combi 4 Trumatic C 6000 1994 -1997 alle Combi 6 Trumatic C 3402 1997 -2005 97001001 bis 99365999 und 11001001 bis 16365999 Combi 4 Trumatic C 6002 1997 - 2005 97001001 bis 99365999 und 11001001 bis 16365999 Combi 6 Trumatic C 4002 05.2005 - 12.2005 16120001 bis 16365999 Combi 4 S 3002K 1993 - 2005 alle S 3004 S 5002K 1993 - 1998 alle Combi 61/2 oder Varioheat comfort1/2 Trumatic E 1800 1993 - 1996 alle VarioHeat eco1 Trumatic E 2400 1993 - 2005 93079001 bis 99365999 und 11001001 bis 16365999 Varioheat eco Trumatic E 2800 1993 - 2002 93079001 bis 99365999 und 11001001 bis 16365999 VarioHeat eco1 oder Combi 42 Trumatic E 4000 1993 - 2005 93079001 bis 99365999 und 11001001 bis 16365999 VarioHeat comfort1 oder Combi 42 Wichtiger Hinweis! Die Austauschpflicht wird im Rahmen der HU von der jeweiligen KFZ-Überwachungsorganisation geprüft. Falls Deine Heizung betroffen ist, wende Dich rechtzeitig an Deinen Händler/Servicepartner zum Austausch Deiner Heizung, in ein, der neuen Richtlinien, entsprechendes Gerät. Somit kann unnötiger Ärger vermieden werden. Dieser Eintrag wurde veröffentlicht in Allgemein, Heizsysteme und verschlagwortet mit, 30 Jahre,, Austausch, Austauschpflicht, Dekra, TüV Warmetauscher von Magdalena. Permanenter Link zum Eintrag. |
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Für weiter fragen stehen wir gerne zu Verfügung |
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